Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

für den Online-Shop der Firma geba Handels- und Entwicklungsgesellschaft mbH

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „Geschäftsbedingungen“) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der Fa. geba Handels- und Entwicklungsgesellschaft mbH (im Folgenden „geba“) und deren Kunden in Bezug auf die Bestellung und Lieferung von Waren der geba, die im Internet über die Web Site https://www.geba.net der geba präsentiert werden (im Folgenden: „Warenlieferungen“).

(2) Soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist, gelten diese Geschäftsbedingungen ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bestimmungen des Kunden werden nicht anerkannt.

§ 2 Registrierung und Datenschutz

(1) Der Abschluss von Verträgen über Warenlieferungen der geba setzt voraus, dass der Kunde sich auf der Web Site der geba mit den dort geforderten personenbezogenen Daten anmeldet und sein Einverständnis mit der Geltung der vorliegenden Geschäftsbedingungen erklärt. Registrierungsberechtigt sind ausschließlich unbeschränkt geschäftsfähige Personen. Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht. Mit der Registrierung wählt der Kunde gem. dem auf der Web Site der geba hinterlegten Anmeldeformular einen persönlichen Nutzernamen und ein Passwort. Das Passwort ist von dem Kunden geheim zu halten und darf Dritten nicht mitgeteilt werden.

(2) Abgesehen von den in vorstehendem § 2 Abs. 1 genannten Pflichten ist mit der Registrierung des Kunden auf der Web Site der geba keine Verpflichtung verbunden und die Registrierung erfolgt für den Kunden kostenlos. Der Kunde kann seine Registrierung jederzeit wieder löschen lassen.

(3) Die vom Kunden im Rahmen der Registrierung gem. § 2 Abs. 1 und 2 eingegebenen personenbezogenen Daten werden von der geba ausschließlich zur Abwicklung der zwischen der geba und dem Kunden abgeschlossenen Verträge über Warenlieferungen und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts verwendet. Eine darüber hinaus gehende Nutzung für Zwecke der Werbung, Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung der Leistungsangebote der geba bedarf der ausdrücklichen Einwilligung des Kunden. Der Kunde hat die Möglichkeit, diese Einwilligung vor Erklärung einer Warenbestellung zu erteilen, sie kann jedoch von ihm jederzeit widerrufen werden.

§ 3 Warenpräsentation, Bestellungen und Vertragsabschluss

(1) Die Präsentation von Waren auf der Web Site und im Online-Shop der Fa. geba stellt kein verbindliches Angebot über Warenlieferungen seitens der geba dar.

(2) Verträge über Warenlieferungen zwischen dem Kunden und der Fa. geba kommen durch E-Mail-Bestellung des Kunden über die in der Web Site der geba enthaltenen Eingabemasken und daran anschließende Annahmebestätigung seitens der geba zustande. Die Annahmebestätigung erfolgt durch E-Mail der geba an die vom Kunden im Rahmen seiner Registrierung angegebene Anschrift/e-mail-Adresse.

§ 4 Lieferbedingungen

(1) Soweit mit dem Kunden nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgen sämtliche Lieferungen auf Kosten und Gefahr des Kunden; die Gefahr geht mit der Übergabe an das von der geba beauftragte Versandunternehmen auf den Kunden über. Die Versandkosten sind auf der Web Site der geba mit den Preisen der jeweiligen Waren abrufbar und werden von der geba auf der Rechnung für ihre Lieferungen gesondert ausgewiesen.

(2) Von der geba auf ihrer Web Site angegebene Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich Abweichendes bestimmt wurde. Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernder Angaben sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Kunden voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, verlängert sich die Lieferfrist unbeschadet weitergehender Ansprüche der geba angemessen.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die auf der Web Site der geba ausgewiesenen Preise für Warenlieferungen verstehen sich als Endpreise mit Mehrwertsteuer und Transportkosten.

(2) Der Kaufpreis für Warenlieferungen der geba wird sofort mit Bestellannahme seitens der geba fällig. Die Zahlung hat nach Wahl des Kunden per Kreditkarte, mittels Banküberweisung oder per Scheck zu erfolgen.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Die von der geba an den Kunden gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher der geba gegen den Kunden aus dem Verkauf der Waren zustehenden Ansprüche Eigentum der geba

§ 7 Mängelansprüche

(1) Die geba gibt keine Garantien für die Beschaffenheit der von ihr an Kunden gelieferten Waren. Insbesondere haben die auf der Web Site der geba wiedergegebenen Produkt- oder Warenbeschreibungen nicht den Charakter einer Garantie.

(2) Im Falle von Mängeln richten sich die Ansprüche des Kunden auf Nacherfüllung, Minderung und Rücktritt vom Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften. Schadensersatz kann nur unter den Voraussetzungen des nachstehenden § 8 verlangt werden.

§ 8 Haftungsbeschränkung

(1) Vorbehaltlich der nachstehenden § 8 Abs. 2 und 3 sind Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund sowie seine Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen der Höhe nach (a) bezüglich gelieferter schadensursächlicher Waren auf einen Betrag in Höhe des diesbezüglich vereinbarten Preises beschränkt und (b) im Übrigen ausgeschlossen.

(2) Die Haftungsbeschränkung gem. § 8 Abs. 1 gilt nicht, sofern die Schadensursache auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung oder auf einer zumindest fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht; im Falle der fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung jedoch der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftungsbeschränkung gem. § 8 Abs. 1 gilt ferner nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder soweit die geba einen Mangel arglistig verschwiegen oder ausnahmsweise eine Garantie übernommen hat.

§ 9 Widerrufsrecht für Verbraucher

Sofern der Käufer Verbraucher ist (§ 13 BGB), steht dem Käufer ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu:

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger bei wiederkehrenden Lieferungen gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung] und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

geba Handels- & Entwicklungsgesellschaft mbH
Wecostr. 7 – 11
53783 Eitorf

E-Mail: mailbox@geba.net
Telefax: 02243/8804-199

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten.

Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter “Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise” versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden.

Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

§ 10 Vereinbarung zu den Rücksendekosten im Falle des Widerrufs

Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Käufer im Falle des Widerrufs (§ 9) die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen hat, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Käufer bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Andernfalls ist die Rücksendung für den Käufer kostenfrei.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die zwischen der geba und dem Kunden abgeschlossenen Verträge gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf.

(2) Hat der Kunde in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand oder ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Bonn ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden und der geba.

(3) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

(4) Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.

Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Online-Shop.

Stand: 01.06.2013

Algemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

I. Wirksamkeit von Vereinbarungen

1. Alle Vereinbarungen – insbesondere soweit die diese Bedingungen abändern – werden erst
durch unsere schriftliche Bestätigung für uns verbindlich; mündliche Abreden sind nicht
wirksam.

2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Abnehmers werden nicht Vertragsinhalt, auch
wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

3. Spätestens mit dem Empfang von uns gelieferter Gegenstände gelten diese Verkaufs- und
Lieferbedingungen als vom Abnehmer angenommen.

4. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für alle Bestellungen, die uns der
Abnehmer in Zukunft erteilt, ohne Rücksicht darauf, ob wir in jedem Einzelfalle ausdrücklich
auf sie Bezug nehmen.

II. Angebote, technische Daten, Unterlagen

1. Unsere Angebote sind unverbindlich, es sei denn, dass etwas anderes ausdrücklich
angegeben ist.

2. Technische Angaben in Wort, Zahl, Zeichnung oder Bild z.B. über Gewicht, Abmessungen
und Leistungen unserer Erzeugnisse in Prospekten, Veröffentlichungen sowie Angeboten,
Auftragsbestätigungen oder sonstigen Schriftwechseln, sind, falls nicht etwas anderes
ausdrücklich angegeben wird, nur Annäherungswerte. Insbesondere bleiben Abweichungen
auf Grund von Konstruktionsänderungen vorbehalten.

3. Kostenanschläge, Zeichnungen und andere Unterlagen über die von uns gelieferten
Erzeugnisse bleiben unser Eigentum; unser Urheberrecht an diesen Unterlagen behalten
wir uns auch nach Auslieferung an den Abnehmer vor. Die sämtlichen genannten
Unterlagen dürfen Dritten ohne unsere vorherige schriftliche Einwilligung nicht zugänglich
gemacht werden. Bei Nichterteilung des Auftrages behalten wir uns vor, die dem Abnehmer
überlassenen Unterlagen zurückzufordern.

III. Vertragsschluss

1. Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung und nur mit dem
Inhalt zustande, der sich aus ihr ergibt. Für den Umfang unserer Lieferverpflichtung ist
allein diese Auftragsbestätigung maßgebend. Jedoch verpflichten uns offensichtliche
Schreib,- Rechen-, oder Druckfehler aller Art in der Auftragsbestätigung nicht.

2. Nebenabreden, Ergänzungen und Abänderungen des Vertrages sind gleichfalls nur
rechtswirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.

IV. Preise, Zahlungsbedingungen

1. Die Preise verstehen sich ab Werk oder Fabriklager. Sie schließen die Mehrwertsteuer in
der gesetzlichen Höhe, Verpackung, Frachtkosten, Montage und sonstige Nebenkosten mit
Ausnahme derjenigen der Verladung im Werk oder Fabriklager nicht ein.

2. Der Rechnungsbetrag ist, soweit die Auftragsbestätigung keine abweichenden, in jedem
Falle für den Abnehmer verbindlichen Zahlungsbedingungen enthält, zahlbar innerhalb von
14 Tagen unter Abzug von 2 % Skonto oder innerhalb von dreißig Tagen netto. Ein Skonto
wird nicht gewährt, wenn der Abnehmer sich mit der Bezahlung früherer Lieferungen im
Rückstand befindet.

3. Alle Zahlungen sind so zu leisten, dass sie am Fälligkeitstage einem unserer Bank- oder
Postgirokonten dergestalt gutgeschrieben werden, dass wir über das Guthaben verfügen
können. Auf Verlangen wird der Abnehmer uns eine Einziehungsermächtigung zur
Abhebung fälliger Rechnungsbeträgen von seinem Bankkonto mittels Lastschriftverfahren
erteilen. Für Beträge, die der Abnehmer bei Fälligkeit nicht bezahlt, schuldet er uns
Fälligkeitszinsen, hilfsweise die gesetzlich vorgesehenen Verzugszinsen § 247 BGB.

4. Sämtliche Zahlungen haben spesenfrei an uns zu erfolgen. Vertreter sind zum Inkasso
nicht berechtigt, sofern sie nicht eine schriftliche Ermächtigung vorlegen. Wechsel und
Schecks werden nur zahlungshalber angenommen, Wechsel nur bei vorheriger schrifitlicher
Vereinbarung. Der Diskont, die Spesen und alle mit der Einziehung des Wechsel- und
Scheckbetrages in Zusammenhang stehenden Kosten sind vom Abnehmer zu tragen.

5. Gegenüber unseren Zahlungsansprüchen kann der Abnehmer nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Auch ein Zurückbehaltungsrecht
gegenüber unseren Ansprüchen kann er nur wegen solcher Gegenforderungen geltend
machen.

V. Lieferfrist

1. Wird eine Lieferfrist vereinbart, beginnt sie am Tage der Absendung unserer schrichtlichen
Bestätigung, jedoch nicht vor Klarstellung aller Auftragseinzelheiten und nicht vor
Beibringung aller etwa vom Abnehmer zu beschaffenden Unterlagen.

2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bei Fristablauf zum Versand
gebracht oder – sofern der Abnehmer abzurufen oder abzuholen hat – die
Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

3. Höhere Gewalt und Ereignisse, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder
unmöglich machen – z.B. Betriebsstörungen aller Art, Ausschusswerden, Verzögerungen in
der Anlieferung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Wiederanlaufzeit
hinauszuschieben oder vom Vertrage, soweit wir ihn noch nicht erfüllt haben,
zurückzutreten.

4. Wir sind berechtigt, die Lieferfrist aus dringenden Gründen einmal um 4 Wochen zu
verlängern, dem Abnehmer ist hiervon vor Ablauf der Lieferfrist Mitteilung zu machen.

5. Sind wir mit einer Lieferung in Verzug, so kann der Abnehmer nach Ablauf einer von ihm
schriftlich zu setzenden Nachfrist von mindestens einem Monat vom Vertrag insoweit
zurücktreten, als wir noch nicht erfüllt haben; Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann er
in diesem Fall (an Stelle der Ausübung des Rücktrittsrechtes) nur verlangen, und zwar unter
Beschränkung auf den noch nicht erfüllten Teil unserer Lieferverpflichtungen, wenn wir oder
unsere Erfüllungshilfen den Lieferverzug vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt
haben.

6. In jedem Falle hat die Einhaltung der Lieferfrist die Erfüllung der Vertragspflichten des
Abnehmers zur Voraussetzung.

VI. Versendung und Übergang der Gefahr

1. Die Lieferung erfolgt ab Werk oder Fabriklager. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.

2. Mit der Übergabe der Ware an den Abnehmer, Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt, spätestens jedoch beim Verlassen des Werkes oder des Fabriklagers, geht die Gefahr – auch bei fob- und cif-Geschäften – auf den Abnehmer über. Versendung, Auswahl und Transportmittel und des Transportweges sowie die zweckentsprechende Verpackung werden von uns mit der
gebotenen Sorgfalt, aber ohne Übernahme einer Haftung bewirkt.

3. Zu einer Transportversicherung sind wir nur auf ausdrückliches Verlangen des Abnehmers verpflichtet. Die Kosten trägt der Abnehmers

4. Verzögert sich die Versendung oder die Abholung der Ware infolge von Umständen, die der Abnehmer zu vertreten hat, so sind wir berechtigt, die Ware auf seine Kosten und Gefahr nach unserem Ermessen zu lagern und sofortige Zahlung des Preises zu verlangen.
VII. Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Erfüllung aller unserer gegenwärtigen und
zukünftigen Ansprüche gegen den Abnehmer, gleichgültig auf welchem Rechtsgrund sie
beruhen mögen, unser Eigentum.

2. Der Abnehmer hat für sichere und sachgemäße Aufbewahrung der in unserem Eigentum
stehenden Gegenstände zu sorgen und sie auf seine Kosten gegen Diebstahl, Feuer und
sonstige Sachschäden zu versichern.

3. Der Abnehmer darf über die unserem Eigentum stehenden Gegenständen nur im Rahmen
seines ordnungsgemäßen Geschäftsganges verfügen, sie insbesondere nur dann
veräußern, wenn er, falls nicht in bar bezahlt wird, sich das Eigentum auch gegenüber
seinen eigenen Abnehmern vorbehält und ihnen die in diesem Abschnitt (VII) enthaltenen
Verpflichtungen schriftlich auferlegt. Wir können uns jederzeit von der Einhaltung der in
Abschnitt VII Absatz 2 und 3 vom Abnehmer übernommen Verpflichtungen überzeugen und
vom Abnehmer die erforderlichen Nachweise verlangen.

4. Der Abnehmer tritt hiermit alle Forderungen und Ansprüche gegen Dritte an uns ab, die sich
aus Verträgen, Verfügungen (insbesondere aus der Weiterveräußerung), Beschlagnahmen
oder sonstigen auf die in unserem Eigentum stehenden Gegenstände bezüglich
Rechtshandlungen ergeben. Beziehen sich die Ansprüche des Abnehmers zugleich auch
auf andere Gegenstände oder Leistungen, wird nur der Teilbetrag der Forderung an uns
abgetreten, der dem Wert des uns gehörenden Gegenstandes im Zeitpunkt der
Rechtshandlung entspricht. Der Abnehmer ist berechtigt, Geldforderungen im Rahmen
seines ordnungsgemäßen Geschäftsganges einzuziehen; er darf jedoch nicht auf andere
Weise über sie verfügen, sie insbesondere nicht an Dritte abtreten. Ist nur ein Teilbetrag
der Forderung abgetreten, wird durch Zahlungen des Drittschuldners an den Abnehmer
zunächst der uns nicht abgetretene Teil der Forderung getilgt. Der Abnehmer hat auf unser
Verlangen dem Dritten die Abtretung schriftlich mitzuteilen; wir können von ihm jederzeit die
Auskünfte verlangen, die zur Geltendmachung unserer Ansprüche erforderlich sind.
VIII. Gewährleistung

1. Der Abnehmer hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Eingang zu überprüfen und uns
alle Mängel und Unvollständigkeiten spätestens innerhalb einer Woche schriftlich
anzuzeigen. Mängel, die bei der Prüfung nicht entdeckt werden konnten, sind unverzüglich
nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
2. Für Mängel der von uns gelieferten Ware haften wir unter Ausschluss weitere Ansprüche
wie folgt:

a) Nach unserer Wahl bessern wir aus oder liefern neu alle diejenigen Teile, die innerhalb
von sechs Monaten ab Rechnungsdatum nachweisbar infolge eines vor
Gefahrenübergangs liegenden Umstandes – insbesondere wegen fehlerhafter Bauart,
schlechter Baustoffe oder mangelhafter Ausführung – unbrauchbar oder in ihrer
Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt werden. Die Feststellung solcher Mängel ist uns
unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu melden. Ersatzteile werden unser Eigentum.
Wir sind auch zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Wir sind hierzu
verpflichtet, wenn eine von uns durchgeführte Nachbesserung fehlschlägt. Bei
Fehlschlagen der Nachbesserung oder fehlerhafter Ersatzlieferung hat der Kunde auch das
Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des
Kaufvertrages zu verlangen.

b) Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, die aus folgenden Gründen entstehen:
Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung
durch den Abnehmer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige
Behandlung, insbesondere übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel,
Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, chemische Einflüsse, eigenmächtig durch
den Abnehmer oder durch Dritte vorgenommene Reparaturen an dem Liefergegenstand.

c) Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Ausbesserungen und
Ersatzlieferungen hat der Abnehmer uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben.
Andernfalls werden wir von jeder Mängelhaftung befreit. Diese Befreiung trifft auch ein,
wenn der Abnehmer oder ein Dritter Reparaturen oder irgendwelche Veränderungen an
dem Liefergegenstand ohne unsere vorherige schriftliche Einwilligung vorgenommen hat.

d) Wir können die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der Abnehmer seine
Verpflichtung uns gegenüber nicht erfüllt.

3. Weitere Ansprüche des Abnehmers gegen uns, insbesondere wie ein Anspruch auf Ersatz
der Schäden, die nicht unmittelbar an den Liefergegenstand selbst entstanden sind,
besteht nicht, gleichgültig aus welchem vertraglichen oder gesetzlichen Haftungstatbestand
ein derartiger Anspruch hergeleitet werden könnte, es sei denn, wir oder unsere
Erfüllungshilen hätten einen zum Schadenersatz verpflichtenden Tatbestand vorsätzlich
oder grob fahrlässig erfüllt.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten auch für solche Ansprüche, die wegen einer
etwaigen fehlerhaften Beratung über Eigenschaften und Verwendbarkeit des
Liefergegenstandes gegen uns geltend gemacht werden könnten.
Der Abnehmer hat weiter keinen Anspruch auf Ersatz etwaiger Aufwendungen, die ihm im
Rahmen oder aus Anlass der der Feststellung und Beseitigung von Mängel an den von uns
gelieferten Gegenständen erwachsen.

IX. Anwendbares Recht Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

1. Für alle Vereinbarungen und Rechtshandlungen bezüglich der gelieferten Ware gilt
ausschließlich deutsches Recht, unter Ausschluss auch von EKG und dem UNÜbereinkommen
über Verträge über den internationalen Warenkauf.

2. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedienungen bleiben die übrigen
Bestimmungen verbindlich.

X. Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen und für alle Zahlungen ist 53783 Eitorf.

2. Ausschließlich Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, einschließlich der Wechsel- und
Scheckprozesse, ist Bonn, soweit eine Gerichtsstandvereinbarung gesetzlich zulässig ist.
Wir können jedoch den Abnehmer in jedem Falle auch an seinem allgemeinen
Gerichtsstand verklagen.

Ende der Algemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen